Unser Leistungsangebot

Nachrüstung

Für Toranlagen gibt es keinen Bestandschutz. Nach der Verkehrssicherungspflicht ist der Betreiber dafür verantwortlich, eine Anlage auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten.

Die Nachrüstung als Bestandteil der Instandhaltung verbessert nach der DIN 31051 eine in Betrieb befindliche Anlage. Sie steigert seine Funktionssicherheit ohne eine Änderung der geforderten Torfunktionen.

Durch eine Nachrüstung können viele Toranlagen auf den aktuell geforderten Stand der Technik gebracht werden. Zu den Nachrüstungsmaßnahmen zählen der Austausch oder das Hinzufügen zeitgemäßer, nicht baugleicher Komponenten (z.B. Lichtgitter, voreilende Lichtschranken, Sensoren, Absturzsicherungen etc.).

Kommt es dabei zu einer wesentlichen Änderung, muss bei der Anlage eine Messung der Schließkräfte nach ASR A 1.7 vorgenommen werden.

Prüfung

Die sicherheitstechnische Prüfung ist wichtiger Bestandteil der Instandhaltung. Sie beurteilt den Ist-Zustand eines Tores, seiner Komponenten und Funktionen (DIN 31051).

Die Torprüfung obliegt dem gewerblichen Betreiber im Sinne des Arbeitsstättenrechts und der gesetzlichen Unfallversicherung. In der BGR 232 und der ASR A 1.7 heißt es (Auszug): „Kraftbetätigte Tore und Schranken müssen nach Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die Prüfung hat mindestens einmal jährlich zu erfolgen“. Nach der ASR A 1.7 muss bei kraftbetätigten Toranlagen zusätzlich eine Messung der Schließkräfte vorgenommen werden.

Für Tore privater Haushalte ergibt sich die Prüfpflicht aus der Verkehrssicherungspflicht des Haus- und Garageneigentümers und §3 der Landesbauordnung.

Die sicherheitstechnische Prüfung darf mittels Prüfprotokoll nur durch Sachkundige durchgeführt werden.

Reparatur

Durch eine Reparatur werden Mängel und Schäden behoben um die Anlage in den ursprünglichen, funktionsfähigen Zustand zu bringen (DIN 31051).

Unter Berücksichtigung aller gesetzlichen und normativen Sicherheitsanforderungen werden defekte Teile entweder gegen baugleiche oder funktional identische Ersatzteile ausgetauscht.

Unsere Servicetechniker haben die gängigsten Ersatzteile immer dabei und können so die meisten Reparaturen innerhalb kürzester Zeit ausführen.

Wartung

Die regelmäßige Wartung von Toranlagen verzögert die Abnutzungserscheinungen bei Toren und verlängert die Lebensdauer (DIN 31051). Torhersteller schreiben in ihren Betriebsanleitungen die fachgerechte Wartung und die Wartungsintervalle vor. Dafür sollte nur ausgebildetes Fachpersonal eingesetzt werden.

Wir bieten Ihnen die Torprüfung und Torwartung kostengünstig im zeitlichen Zusammenhang an.

Wichtig!

Die fachgerechte Wartung, für die jeder Betreiber selbst verantwortlich ist, ist Bestandteil der Gewährleistung. Deshalb empfiehlt es sich, nach erfolgter Tormontage einen Wartungsvertrag mit uns abzuschließen.